Rehasport

Rehabilitationssport – kurz: „Rehasport” – stellt eine ergänzende Maßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation, also Wiederherstellung, und zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben dar. Rehabilitationssport ist in Deutschland gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet durch den Rehabilitationsträger (Krankenkasse) finanziert. Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert, und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko, an Folgeerkrankungen zu erleiden, sinkt.

Es gibt verschiedene Arten von Rehasport, je nach medizinischem Teilgebiet, vor allem für:

  1. Orthopädie:
    • Gelenkschäden
    • Gliedmaßenschäden
    • Haltungsschäden
    • Osteoporose
  2. Innere Medizin:
    • Diabetes mellitus („Diabetessport”)
    • Gefäßerkrankungen („Herzsport”)
    • Lungenerkrankungen („Lungensport”)

Wir konzentrieren uns auf orthopädischen Rehabilitationssport und sprechen hier alle Menschen mit Erkrankungen des Haltungs-, Bewegungs- und Stützapparates an. Das Spektrum in der Orthopädie reicht von Erkrankungen der Wirbelsäule und Haltungsschäden über Osteoporose bis hin zu Gelenkschäden und Gliedmaßenschäden. Orthopädische Erkrankungen sind häufig die Folge von Unfallverletzungen, Verschleiß, Überbelastung und Sportverletzungen, können aber auch chronischer Natur sein. Auch Störungen in der Wachstumsphase können Ursachen für orthopädische Krankheiten sein.

Gesetzlich geregelt ist Rehabilitationssport (kurz „Rehasport”) eine ergänzende Maßnahme nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V. Der Rehasport in Kleingruppen unter fachlicher Leitung wird primär von den Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe gefördert und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.

Die Kosten des Rehabilitationssports trägt die gesetzliche Krankenversicherung.

In der Regel umfasst eine Rehabilitationssport-Verordnung bei akuten Beschwerden 50 Einheiten, die in 18 Monaten zu absolvieren sind. Jeder Patient kann an einem oder zwei Kursen pro Woche teilnehmen; dies richtet sich nach der Empfehlung des Arztes. Ist das Kreuz bei „1x” gesetzt, kann ein Patient nur einmal die Woche einen Kurs durchführen. Bei „2x” dürfen zwei Kurse die Woche besucht werden.

Es gibt hiervon auch Ausnahmen, die aber hauptsächlich für stationären Aufenthalt, z. B. in einer Klinik, gedacht sind.

Der beste und sinnvollste Weg, Rehabilitationssport zu beantragen

Damit die Kosten für Ihre Kursteilnahme von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport, im Idealfall von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden. Allerdings kann Ihnen auch jeder sonstige Facharzt eine Rehabilitationssport-Verordnung ausstellen.

Bei der Ausstellung der Verordnung sollten Sie auf folgende Dinge achten:

  1. Ihr Arzt muss in jedem Fall „Rehabilitationssport” ankreuzen.
    „Funktionstraining” darf nicht angekreuzt werden, da dies eine andere Art der Therapie ist.
  2. Für orthopädischen Rehabilitationssport muss die Art der Diagnose orthopädisch sein.
    Diagnosen für innere Medizin dürfen auf orthopädischen Verordnungen nicht aufgeführt werden.
  3. Ihr Arzt muss „Gymnastik”, „50 Übungseinheiten in 18 Monaten” sowie die empfohlene Anzahl wöchentlicher Übungsveranstaltungen ankreuzen.
  4. Stempel und Unterschrift des Arztes dürfen auf keiner Verordnung fehlen.

Diese nun vollständig ausgestellte Verordnung muss in der Regel vorab von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden.
Falls Sie bei der AOK gesetzlich versichert sind, entfällt dieser Schritt. Sie können mit der fertig ausgestellten Verordnung direkt zu uns kommen.
Als gesetzlich Versicherter jeder anderen Krankenkasse können Sie die Verordnung zur Genehmigung wahlweise auf dem Postweg zur Krankenkasse senden oder persönlich bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Warten Sie auf die Genehmigung Ihrer Krankenkasse.

Mit der (genehmigten) Verordnung melden Sie sich bei uns, damit wir mit Ihnen vereinbaren können, zu welchen Terminen Sie an unseren Kursen teilnehmen. So können Sie zeitnah mit dem Rehabilitationssport beginnen.

Darüber hinaus haben wir einmal wöchentlich einen offenen Hockerkurs-Termin für Senioren, an dem Sie als Selbstzahler auch ganz ohne ärztliche Verordnung teilnehmen können.

Wir bieten Ihnen von montags bis freitags insgesamt 9 Rehabilitationskurse an:

  • 5 Orthopädische Rehabilitationskurse in Hausach
  • 1 reguläre Hocker-Gruppe in Hausach
  • 1 offene Hocker-Gruppe für Senioren in Hausach, auch ohne ärztliche Verordnung („Rezept”)
  • 2 Orthopädische Rehabilitationskurse in Zell am Harmersbach

Jeder Kurs dauert 45 Minuten und wird von unseren speziell geschulten und zertifizierten Übungsleitern angeleitet. Hierbei achten wir auf korrekt ausgeführte Übungen und sorgen regelmäßig für Abwechslung.

Das erreichen wir zum Beispiel dadurch, dass wir wöchentlich andere Materialien verwenden. Unser Repertoire reicht von Kurzhanteln, über Pezzi- oder Pilatesbällen bis hin zum klassischen Einsatz von Matten oder Hockern. Unser Ziel ist es, dass jeder Patient im Rahmen seiner Möglichkeiten mit Spaß und Eifer gerne unsere Rehabilitationskurse besucht.